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   BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91   

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BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91 (https://dejure.org/1992,14960)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - 4 StR 592/91 (https://dejure.org/1992,14960)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 4 StR 592/91 (https://dejure.org/1992,14960)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - Verhandlungsunfähigkeit bei Rechtsmittelverzichtserklärung

 
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  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91
    Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91
    Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 404/91

    Verwerfung der Revision - Antrag auf Aufhebung des Urteils mit Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91
    Abgesehen von dem wirksam erklärten und nicht anfechtbaren Rechtsmittelverzicht wäre die Revision im übrigen auch deswegen unzulässig, weil sie verspätet eingelegt (§ 341 Abs. 1 StPO) und außerdem nicht ordnungsgemäß begründet worden ist (vgl. § 344 StPO; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210 Nr. 6 mit weit. Nachw. - und vom 5. September 1991 - 4 StR 404/91).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 373/79

    Frist zur Begründung einer Revision - Wesentlicher Inhalt einer

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91
    Abgesehen von dem wirksam erklärten und nicht anfechtbaren Rechtsmittelverzicht wäre die Revision im übrigen auch deswegen unzulässig, weil sie verspätet eingelegt (§ 341 Abs. 1 StPO) und außerdem nicht ordnungsgemäß begründet worden ist (vgl. § 344 StPO; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210 Nr. 6 mit weit. Nachw. - und vom 5. September 1991 - 4 StR 404/91).
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